Vom 30. November 2021 bis zum 10. Januar 2022 läuft die Frist für die öffentliche Mitwirkung für den Teilzonen- und Teilstrassenplan Umlegung Aeulistrasse. Um eine effiziente Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen zu ermöglichen, wird dazu erstmalig die digitale Plattform «E-Mitwirkung» eingesetzt.
Mit diesem Pilotprojekt sollen erste Erfahrungen für die spätere umfassende Mitwirkung im Ortsplanungsprozess gesammelt werden. Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Teil der Stadt Buchs und umfasst insgesamt fünf Grundstücke, die allesamt in Besitz der Politischen Gemeinde Buchs sind. Auf dem Grundstück Nr. 2848 befinden sich die bestehenden Alterswohnungen Wetti, die im Baurecht genutzt werden. Die Grundstücke Nr. 2424 und 2610 werden bis zum Umzug in den Neubau noch von der International School Rheintal (ISR) genutzt. Auf dem Grundstück Nr. 3365 befindet sich die Kindertagesstätte «Schatzchischta» und das Grundstück Nr. 3364 ist das Strassengrundstück der Aeulistrasse. Das Planungsgebiet ist allseitig von Wohnbauten umgeben.
Die «Genossenschaft Alterswohnungen Buchs» plant im Gebiet Wetti neben dem bestehenden Gebäude einen Neubau. Da an Alterswohnungen sehr hohe wohnhygienische Anforderungen gestellt werden, ist ein ausreichend grosser Abstand zum bestehenden Haus Wetti zu gewährleisten. Damit dieser eingehalten werden kann, ist eine Umlegung der Aeulistrasse und eine Umzonung der neu zur Verfügung stehenden Fläche in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen notwendig. Parallel zum Teilzonenplanverfahren läuft das Teilstrassenplanverfahren für die Umlegung der Aeulistrasse. Die Strasse wird als Begegnungszone mit behindertengerechter Haltestelle auf Höhe des bestehenden Hauses Wetti ausgestaltet.
Um die Mitwirkung für alle Beteiligten einfach und effizient zu gestalten, wird erstmalig die digitale Plattform «E-Mitwirkung» eingesetzt. Sie ermöglicht eine einfache, anwenderorientierte Online-Erfassung der Stellungnahmen. Die Lösung wird schweizweit erfolgreich eingesetzt und erfüllt höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards.
Der Prozess der digitalen Mitwirkung ermöglicht einerseits eine unkomplizierte Erfassung der Stellungnahmen seitens der Bevölkerung und erweiterter Anspruchsgruppen, andererseits kann die Gemeinde die elektronisch eingereichten Anliegen papierlos und damit deutlich effizienter auswerten und bearbeiten. Dies auch im Hinblick auf die spätere umfassende Mitwirkung im Ortsplanungsprozess.
Der Stadtrat und die Verwaltung freuen sich, mit der digitalen Mitwirkung einen innovativen neuen Weg zu gehen und danken den Mitwirkenden für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen bis zum 10. Januar 2022.
Alternativ können Mitwirkungsbegehren mit Antrag und Begründung nach wie vor auch in Papierform bei der Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, Postfach, 9471 Buchs, eingereicht werden. Die Planunterlagen sind über die E-Mitwirkung abrufbar oder können im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315) eingesehen werden.
Die Mitwirkungsbegehren werden geprüft und dem Stadtrat mit den Planerlassen vorgelegt. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Mitwirkung finden Sie unter www.mitwirken-buchs-sg.ch.