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    BuchsGesellschaftPolitik

    Frick fordert: Wer in den Kindergarten kommt soll Deutsch können

    von Ralph Dietsche 17. Februar 2021
    17. Februar 2021
    Katrin Frick, FDP-Kantonsrätin und Schulpräsidentin von Buchs. Foto: pd.

    Die Buchser Schulpräsidentin und FDP-Kantonsrätin Katrin Frick will Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt abbauen. In einer Motion fordert sie zusammen mit weiteren Ratskollegen eine Pflicht Deutsch vor dem Kindergarteneintritt erlernen zu müssen. Die Regierung soll die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen. 

    Hier die Motion im Wortlaut:

    Die Sprache spielt eine Schlüsselrolle bei der sozialen Integration und für einen erfolgreichen Bildungsweg. Investitionen im Bereich der vorschulischen Förderung zahlen sich mittel- und längerfristig nicht nur ökonomisch aus, sondern erhöhen auch die Chancengerechtigkeit der Kinder beim Start in die Volksschule.
    In Kindergärten befindet sich eine zunehmende Anzahl Kinder, die mit ungenügenden Deutschkenntnissen unterwegs ist. Die sprachlichen Lücken stellen eine Belastung für die betroffenen Kinder dar, sie können sich weder mit Gleichaltrigen noch mit den Kindergartenlehrpersonen unterhalten. Dieser Umstand ist auch für das System der Volksschule äusserst belastend. Auch der Kanton St.Gallen hat die Bedeutung dieser Umstände erkannt und arbeitet mit seiner Strategie ‹Frühe Förderung› seit dem Jahr 2015 zusammen mit den Gemeinden und Fachleuten aus der Praxis daran, dass alle kleinen Kinder und ihre Familien Zugang zu Angeboten der frühen Förderung haben.  Allerdings verfügen die Gemeinden im Kanton St.Gallen über keine rechtlichen Grundlagen, Kinder zum Besuch eines Angebots zu verpflichten, bei denen ein ausgewiesener sprachlicher Förderbedarf besteht. Diese Massnahme ist als ‹selektives Obligatorium› bekannt und wird beispielsweise im Kanton Basel-Stadt bereits erfolgreich praktiziert: ‹selektiv›, weil gezielt Kinder mit ungenügenden
    Deutschkenntnissen erkannt und gefördert werden. Das Ziel ist, die Bildungschancen von Kindern mit Deutsch als Zweit- oder Drittsprache jenen ihrer deutschsprechenden Altersgenossinnen und -genossen anzugleichen. Zur Umsetzung der Massnahme wird mit bestehenden privatrechtlich organisierten Anbietern zusammengearbeitet. Dazu gehören Kitas, Tagesfamilien, Spielgruppen sowie andere Kinderbetreuungsangebote. Kinder, die 18 Monate vor Kindergarteneintritt kaum oder gar keine Deutschkenntnisse haben, sollen verpflichtet werden können, die deutsche Sprache zu erlernen. Zu diesem Zweck sollen die Gemeinden die rechtliche Grundlage erhalten, Kinder mit erfassten Sprachdefiziten im Jahr vor dem Kindergarteneintritt an mindestens zwei Halbtagen pro Woche in eine deutschsprachig geführte familienexterne Einrichtung zu schicken. Die Regierung wird daher eingeladen, einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche den Gemeinden ermöglicht, Kinder mit sprachlichen Defiziten selektiv zum Besuch von vorschulischen Förderangeboten zu verpflichten. Dabei sollen auch Varianten zur Finanzierung geprüft und aufgezeigt werden.

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