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    BuchsGesundheitPolitik

    Betreibt die St.Galler Kantonsärztin diskriminierende Personalpolitik?

    von Ralph Dietsche 17. Februar 2021
    17. Februar 2021
    Werden männliche Bewerber beim St.Galler Kantonsarztamt diskriminiert? Die Antworten der Regierung auf eine Interpellation von Katrin Frick und Jens Jäger sollen Licht ins Dunkle bringen. Symbolbild: pd.

    Kritik an der Personalpolitik der St.Galler Kantonsärztin Dr. Danuta Zemp: Als Feministin hat sie im Kantonsarztamt gemäss einem Interview „nur“ Frauen angestellt. Diese Aussage ruft die beiden FDP-Kantonsräte Jens Jäger (Vilters-Wangs) und Katrin Frick (Buchs) auf den Plan. Handelt die Kantonsärztin bei der Anstellung diskriminierend? In einer Interpellation fordern Katrin Frick und Jens Jäger Antworten von der Regierung.

    Hier die heute eingereichte Interpellation im Wortlaut der beiden Verfasser:

    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.› So steht es in Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung. Die Kantonsverfassung ihrerseits gewährleistet in Art. 2 Abs. 1 Bst. b ‹Rechtsgleichheit, Schutz vor jeder Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frau und Mann›. Das gilt insbesondere für staatliche Stellen. Gerade bei der Einstellung von Personal, ist diesen Vorgaben ohne Einschränkungen Folge zu leisten. In ihrer Antwort auf die Interpellation 51.20 74 ‹Diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in der kantonalen Verwaltung› vom 3. November 2020 hielt die Regierung fest, dass sich der Kanton St.Gallen auch in seiner Rolle als Arbeitgeber für Chancengleichheit und Gleichbehandlung und gegen jede Form von Diskriminierung einsetze. ‹Die Vermeidung jeglicher Form von Diskriminierung während eines Rekrutierungsverfahrens und ebenso während eines Arbeitsverhältnisses stellt eine zentrale und nicht verhandelbare Werthaltung dar. Diese findet sowohl in den personalpolitischen Zielen wie auch im kantonalen Personalrecht ihren Niederschlag›. Weiter führt die Regierung aus: ‹Der Prozess für Bewerbungen auf Stellen in der Kantonsverwaltung ist diskriminierungsfrei ausgestaltet. Die Vorgesetzten und die departementalen Personaldienste sind bei der Besetzung vakanter Stellen für dieses Erfordernis sensibilisiert. Sie werden dabei durch das Personalamt, das die öffentlichen Stellenausschreibungen durchführt, unterstützt.›

    Dem gegenüber steht die Aussage von Kantonsärztin Dr. Danuta Zemp im St.Galler Tagblatt vom 15. Februar 2021, wonach sie ‹als Feministin im Kantonsarztamt schliesslich nur Frauen angestellt hat›.

    Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
    1. Ist es üblich, dass die politische Grundhaltung einer leitenden Angestellten Einfluss auf deren Personalpolitik hat?
    2. Hat diese politische Grundhaltung auch massgeblichen Einfluss auf andere Entscheidungen dieser Amtspersonen?
    3. Wie viele Personen hat die Kantonsärztin seit ihrem Amtsantritt eingestellt? Wie viele Personen davon vor der COVID-19-Pandemie? Wie viele danach?
    4. Wie viele davon waren Frauen, wie viele Männer?
    5. Wie war das Verhältnis von Frauen und Männern bei den Bewerbungen für diese Stellen?
    6. Wurden Angehörige des männlichen Geschlechts bei den Einstellungsverfahren im Kantonsarztamt oder in anderen Ämtern des Gesundheitsdepartements diskriminiert?
    7. Wurde in den entsprechenden Stellausschreibungen ausschliesslich Frauen zur Einreichung einer Bewerbung eingeladen?
    8. Welche Kontrollinstrumente stehen der Regierung zur Verhinderung von Diskriminierung zur Verfügung?
    9. Ist die Regierung bereit, im Falle der Feststellung von Diskriminierung die erforderlichen rechtlichen Konsequenzen zu ziehen?

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